RESTAURANT OBERER MÖNCHHOF
Die Geschichte

Der "Obere Mönchhof" in Kilchberg am Zürichsee präsentiert sich heute als wunderschönes Restaurant: Doch es ist auch ein Anwesen, dass mit seiner Geschichte weit in die Vergangenheit Zürichs zurückweist. Er bedeutet für die Bevölkerung viel mehr als nur ein altes Gebäude, denn er hat eine Tradition, er hat eine eigene Geschichte. Am 17. August 1464 wurde beurkundet, dass Jacob Schwarzmurer, Bürger von Zürich, sein Haus, vier Jucharten Reben und einige Wiesenstücke an Metzger Kunrat Münch, für 600 Pfund Pfennige verkauft hat.

Dieser Hof, wurde von da an der "Münchhof" genannt, und diesen Namen erhielt schliesslich die ganze Gegend bis zum See hinunter. Niclaus Münch, der Sohn, war Chorherr der Propstei in Zürich, und er vergab die Liegenschaft nach seinem Tode dem Kloster St. Martin auf dem Zürichberg.Im Jahre 1499 machte das Kloster aus dem "Münchhof" ein Erblehen zugunsten des Matthäus Sperli von Bendlikon, der schon im Jahre 1480 andere in Kilchberg liegende Klostergüter als Lehen genommen hatte. Der schöne Riegelbau, in dem heute das Restaurant beheimatet ist, wurde 1660 an ältere, bestehende Hausteile angebaut.

Das Hofamt des Klosters Kappel verkaufte dann den "Oberen Mönchhof" im Jahre 1770 an den aus alteingesessenem Kilchberger Geschlecht stammenden Schreiber Nägli. Von da an diente dieses Haus mehr als 150 Jahre lang als Kanzlei. 1875 übernahm die Familie Wydler das Gebäude, die darin einen Wirtschaftsbetrieb einrichtete, der sich bald grosser Beliebtheit erfreute.

DIE GENOSSENSCHAFT

Unter der Bezeichnung "Genossenschaft zur Erhaltung des Oberen Mönchhof" besteht eine gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828ff OR von unbeschränkter Dauer. Zweck der Genossenschaft ist die Erhaltung und der Betrieb der Liegenschaft "Oberer Mönchhof" in Kilchberg und deren Unterstellung unter den Heimatschutz in der Absicht, den Charakter von Gebäude und Umgebung dauernd zu wahren. Die Genossenschaft verfolgt keine Erwerbszwecke.Zur Schaffung eines Genossenschaftskapitals gibt die Genossenschaft auf den Inhabernamen lautende Anteilscheine in der Höhe von Fr. 1'000 aus. Natürliche Personen sind zur Übernahme von mindestens zwei, juristische Personen zur Übernahme von mindestens zehn Anteilscheinen verpflichtet.Interessiert an Unterlagen? Senden Sie ein E-Mail an conzett@conzett.com, oder schreiben Sie an:Dr. Jürg

Conzett, Präsident
Verena Conzett-Str. 9, Postfach 9628, 8036 Zürich